Allgemeine Reisebedingungen Reisebüro Anne Schwarz

Sehr geehrter Kunde,

nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Reisebedingungen des Reisebüros Anne Schwarz

(im Business to Business Bereich „B2B“ gelten andere Geschäftsbedingungen)

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B. verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält.

Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung des Kunden/ Verpflichtung für Mitreisende
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
Nicht alle angebotenen Hotels besitzen eine offizielle DEHOGA Klassifizierung. Die Klassifizierung der ausgewählten Hotels beruhen auf den der Kategorie erforderlichen und geschuldeten Standards, gemäß der offiziellen Hotelklassifizierung (http://www.hotelsterne.de/kriterien.html) und zusätzlich auf weiteren Informationsquellen, publizierten Bewertungen, vorhandenen offiziellen Einstufungen der Hotels.

1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.

1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

1.8 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht

2. Bezahlung
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig ( bei Reisen , welche Tickets oder Eintritskarten enthalten fällt die Anzahlung ggf. höher aus). Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
Eine Zahlung ist nur per Überweisung auf das Konto von KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz möglich.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4. entfällt

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
a) Standard Gebühren soweit nicht anders im Angebot vereinbart
Bis 30 Tag vor Reiseantritt 25 %,
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %,
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %,
ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 06.bis 01.Tag vor Reiseantritt 80 %
oder bei Nichtanreise 90% des Reisepreises

Bei Reisen, die Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen beinhalten, erfasst die Stornierung der Reise auch die Teilnahme an der Kulturveranstaltung. Sollte kein Wiederverkauf der Eintrittskarten möglich sein, kann der Preis für diese in voller Höhe berechnet werden. Für Kulturveranstaltungen gelten die AGB der jeweiligen Veranstalter. Änderungen der Besetzung und der Spielpläne berechtigen nicht zur Stornierung der übrigen Reiseteile.
b) Eintrittskarten kultureller Einrichtungen/Kulturveranstaltungen (ohne weitere touristische Leistungen)
Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurück genommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Umbuchungen
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
a) bei Pauschalreisen bis 60 Tag vor Reiseantritt € 50,00

6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Nicht alle angebotenen Hotels besitzen eine offizielle DEHOGA Klassifizierung. Die Klassifizierung der ausgewählten Hotels beruhen auf den der Kategorie erforderlichen und geschuldeten Standards, gemäß der offiziellen Hotelklassifizierung (http://www.hotelsterne.de/kriterien.html) und zusätzlich auf weiteren Informationsquellen, publizierten Bewertungen, vorhandenen offiziellen Einstufungen der Hotels.

10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.

10.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

10.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen
12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.

12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der First verhindert worden ist.

12.5 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

13. Verjährung
13.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

13.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf und Inanspruchnahme von Tickets von KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz

1. Vertragsabschluss

Das Angebot zum Vertragsabschluss seitens des Kunden erfolgt durch die korrekte Angabe seiner Adresse sowie die korrekte Angabe aller notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung. KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz nimmt das auf die Erbringung der Veranstaltungsleistung gerichtete Vertragsangebot durch Übermittlung einer Bestätigungsmitteilung per E-Mail dem Kunden gegenüber an. Hierfür ist seitens des Kunden im Internet die Eingabe seiner korrekten E-Mail Adresse notwendig.

2. Widerrufsrecht

Bei dem Verkauf von Tickets (Eintrittskarten) für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung wie Stadtführungen, Museumsführungen, Tagesausflügen usw. liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz zusteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Tickets.

3. Preise

Unsere Ticketpreise enthalten Bearbeitungs- und Beschaffungsgebühren sowie eventuelle Leistungen Dritter, weshalb der Verkaufspreis vom aufgedruckten Kartenpreis abweichen kann.

4. Zahlung

Der Gesamtpreis der Bestellung ist nach Vertragsabschluss und nach der Bestätigungsmitteilung per E-Mail nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Sollte eine Zahlung nicht erfolgen, hat KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz Anspruch auf sofortige Rücksendung der bestellten Tickets. Der Kunde hat KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz und dem Leistungsträger jedweden Schaden zu ersetzen, der diesen aus dem Zahlungsausfall erwächst. Werden die Tickets nicht innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung des Kunden über das Nichterfolgen der Zahlung zurückgesandt, ist KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz berechtigt, nicht jedoch verpflichtet vom Vertrag zurückzutreten, und die Tickets anderweitig zu verkaufen.

Eine Zahlung ist per Überweisung auf das Konto von KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz möglich.

5. Datensicherheit

Alle vom Kunden eingegebenen Daten (Adressdaten, Kontaktdaten, Kreditkartendaten, Kontoinformationen, etc.) werden von KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz vertraulich behandelt.

Alle vom Kunden telefonisch übermittelten Daten (Adressdaten, Kontaktdaten, Kreditkartendaten, Kontoinformationen, etc.) werden bei KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz ebenfalls vertraulich behandelt.

Die vom Kunden übermittelten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern die Daten nicht zur Auftragserfüllung seitens der Vertragspartner benötigt werden.

6. Rückgabe von Tickets und Rücktrittsrecht

Bei dem Verkauf von Tickets für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung wie Stadtführungen, Museumsführungen, Tagesausflügen usw. liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass Tickets von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Jede Bestellung von Tickets ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Tickets.

KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern sowie im Falle der Unmöglichkeit der vermittelten Leistung und in Fällen höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der vermittelten Leistung wird KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden die bereits von ihm erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstatten.
Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag sowie eine daraus resultierende Rückgabe von Tickets sind nur bei Terminverlegung auf ein anderes Datum oder bei Absage der Veranstaltung möglich. Bei Verlust der Tickets ist keine Erstattung möglich.

7. Gewährleistung

Die Haftung von KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz auf Schadensersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen;
dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz oder seinen Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragzwecks wesentlichen Verpflichtung handelt. Unberührt bleiben ferner sonstige gesetzlich zwingend vorgesehene Haftungsansprüche.

Soweit KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz Informationen über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine zur Verfügung stehen, werden die Kunden KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz unverzüglich informiert, sofern diese bei der Bestellung eine gültige E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Postadresse angegeben haben.

Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Tickets diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz unverzüglich schriftlich per E-Mail, Fax oder telefonisch mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung können keine Einwendungen gegen die übermittelten Tickets mehr geltend gemacht werden.

8. Schlussbestimmungen

Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz von KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Datenschutzinformationen zur anonymen Datenerhebung

Sie können unsere Website grundsätzlich besuchen, ohne uns mitzuteilen, wer Sie sind.

Datenschutzinformationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus zur Erstellung eines Angebotes oder zur Durchführung eines Vertrages mitteilen. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung allein zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen genutzt. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreisbezahlung werden Ihre Daten mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gespeichert, nach Ablauf dieser Fristen jedoch gelöscht, sofern Sie in die weitere Verwendung Ihrer Daten nicht ausdrücklich eingewilligt haben.

Datenschutzinformationen zur Weitergabe personenbezogener Daten

Die Bestellabwicklung erfolgt über KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der Bestellung von Tickets, der Erstellung von Angeboten o.ä. an Erfüllungsgehilfen von KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz weitergegeben.

Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung an das mit der Leistungslieferung beauftragte Unternehmen weitergegeben, soweit dies zur Leistungsabwicklung erforderlich ist.

Datenschutzinformationen zu Ihren Kontaktdaten

Sie haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten bei KommNachDresden Reisebüro Anne Schwarz sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenn Sie weitere Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben, kontaktieren Sie uns bitte. Gleiches gilt für Auskünfte, Löschungs- und Berichtigungswünsche hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten sowie für Widerrufe erteilter Einwilligungen.
Die Kontaktadresse finden Sie in unserem Impressum.

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